Neue Entscheidung im Urheberrechtsstreit: Mensch vielleicht doch nicht von Gott geschaffen!
Wenn das wahr wäre, könnten sich in nächster Zeit Millionen von Menschen auf eine kräftige Steuerrückerstattung freuen.
Nach Angaben der Verwertungsgesellschaft GEMA dürfen die Kirchen nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe die Behauptung nicht mehr aufrechterhalten, die Menschheit wäre von Gott geschaffen worden.
Die göttliche Urheberschaft wäre damit in erster Instanz widerlegt. Das Wort Urheber ist im Deutschen seit dem 15. Jahrhundert belegt.
Es ist eine Ableitung des mittelhochdeutschen urhap (althochdeutsch urhab) mit den Bedeutungen „Anfang“, „Ursache“ und „Ursprung“.
Da es aber in der heiligen Schrift eindeutig heiße "Im Anfang war das Wort (Johannes 1,1ff)" und nicht der Mensch, könne hier eine eindeutige göttliche Urheberschaft nicht abgeleitet werden.
Das in § 10 Abs. 1 UrhG normierte sog. "Schöpferprinzip" komme damit nicht zur Anwendung.
Die bislang von den Kirchen als Kirchensteuern einzogenen Urheberrechtsgebühren hätten somit keine rechtliche Grundlage gehabt, und wären umgehend an die Zahlungsverpflichteten zurückzuerstatten.
til333 - 27. Apr, 09:33