Besuch vom Blockwart: Neuregelung der GEZ-Gebühren!

Ab 2013 erhält jeder Hausbesitzer gegenüber seinem Mieter eine sogenannte "eingeschränkte GEZ-Gebührenvollstreckungsbefugnis", die in Sonderfällen auch den Einsatz von unmittelbarem körperlichen Zwang beinhaltet.
Der Vermieter soll dazu berechtigt werden, sich zum Zwecke der Ermittlung, wieviele Empfangsgeräte pro Haushalt zur Verfügung stehen, Einlaß in die Wohnungen der Mieter zu verschaffen - notfalls unter Hinzuziehung eines Schlüsseldienstmitarbeiters oder Hausnachbarn.
Nach dem neuen Gesetzentwurf wird jedem Hausbesitzer dazu die Geltendmachung einer jährlichen Aufwandsentschädigung für die Ermittlung der Zahlungspflichtigen im Auftrag der GEZ in Höhe von 20 EUR pro Person zustehen.
Schließlich möchte die GEZ in Zukunft von jedem Bürger, der aus seiner Wohnung auszieht, eine Begründung erhalten.
Diese wird ab 2013 in notariell beglaubigter Schriftform beim Vermieter abzugeben sein. Die Anmeldung am neuen Wohnsitz soll dann ohne diese Urkunde nicht mehr möglich sein.
til333 - 18. Aug, 00:02