Mit der Zulassung der Strafverfolgung gegen Böhmermann bewegt sich Deutschland auf bewährten Pfaden: Majestätsbeleidung war schon immer unter Strafe gestellt.
wir verweisen auf die "altpreußischen Satyre- und Witzeverordnung für Harlekine, Gaukeler und Possenreißer, verfasst im Jahre des Herrn anno domini 1778 daselbst in ihro Majestät Garnisonstadt zu Berlin"
Darin heißt es:
"Spässe, Pläsire und Schapernacke, die dazu angethan seyen der gnädigen Herrschaft zu missfallen, in ihro Dignität zu beeynträchtigen oder diese gar zu beleydigen, müssen ohne schuldhaftes Zögern alsbald zur Meldung gebracht werden, auf das der Überbringer derselben ein Handgeld von bis zu 20 Goldmark in Abhängigkeit zum Ausmaß der Verfehlung erwarten darf.
Der oder die Übelthäter sind ohne Gnad zu verfolgen und ihrer göttlichen Strafe zuzuführen, die nach Gutdünken unserer güthigen Herrschaft angesetzet werden "
Tradition
rechtlich einwandfrei
Darin heißt es:
"Spässe, Pläsire und Schapernacke, die dazu angethan seyen der gnädigen Herrschaft zu missfallen, in ihro Dignität zu beeynträchtigen oder diese gar zu beleydigen, müssen ohne schuldhaftes Zögern alsbald zur Meldung gebracht werden, auf das der Überbringer derselben ein Handgeld von bis zu 20 Goldmark in Abhängigkeit zum Ausmaß der Verfehlung erwarten darf.
Der oder die Übelthäter sind ohne Gnad zu verfolgen und ihrer göttlichen Strafe zuzuführen, die nach Gutdünken unserer güthigen Herrschaft angesetzet werden "