Endlich: neue Alkoholgrenzen für Fahrradfahrer beschlossen!

Wir alle kennen das Bild: Wochenende für Wochenende bahnen sich Horden von offensichtlich alkoholisierten Fahrradfahren rücksichtslos den Weg durch unsere Innenstädte, beachten weder Ampeln noch Vorfahrtsregeln, stören durch lautes Betätigen der Fahrradglocken und belästigen unsere Hunde, wenn sie friedlich ihr Geschäft auf dem Gehweg verrichten wollen.
In einer beispiellosen Gesetzesinitiative haben jetzt die Innenminister der Länder entschieden, betrunkene Radler ab 1,1 Promille Alkoholpegel mit empfindlichen Bußgeldern bis hin zum KFZ-Führerscheinentzug zu bestrafen.
Rechtsexperte Dr. Franz Beugner vom Berliner Institut für kreative Rechtsentwicklung weiß:" Verbote sind das Salz in der Suppe unserer Gesellschaft! Gerade der einfache Bürger soll das Gefühl haben: wir kümmern uns um die drängenden Probleme unserer Zeit, da wo es möglich ist. Anstatt immer nur auf Bankmanager, Lobbyisten oder Politiker einzuschlagen, sollten wir erstmal im Kleinen für Ordnung und Gerechtigkeit sorgen!"
Indes wollen andere Fachleute viel weiter gehen. Prof. Dr. Norbert Eißner, Verfassungrichter a.D., erklärt hierzu: "Vorbild für die Einführung strengerer Regelwerke sollten die bewährten Normen der "preußischen Landordnung" aus dem Jahre 1854 sein.
In diesen guten Zeiten des Anstands und der Sittlichkeit konnten bereits Delikte wie "freches Gelächter vor Amtspersonen" oder "lautes Singen in der Öffentlichkeit [außer Marschlieder]" zur Verhängung hoher Bußgelder führen".
til333 - 24. Mai, 18:43
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